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Korrekturbuchungen

Korrekturbuchungen bezeichnen im Rechnungswesen Buchungssätze, die dazu dienen, Fehler in bereits gebuchten Geschäftsvorfällen zu berichtigen oder Bilanz- und Erfolgspositionen zu korrigieren. Sie dienen der Nachvollziehbarkeit und Richtigkeit der Buchführung und der daraus abgeleiteten Finanzinformationen.

Typische Gründe sind falsche Kontenzuordnung, falsche Beträge, falsches Buchungsdatum oder doppelte Erfassungen. Korrekturbuchungen können auch erforderlich

Durchführung: Zunächst wird der Fehler identifiziert und die korrekten Konten sowie Beträge bestimmt. Anschließend wird eine

Unterschied zu Storno: Ein Storno ist die einfache Rücknahme einer fehlerhaften Buchung; eine Korrekturbuchung kann zusätzlich

Dokumentation und Kontrolle: Korrekturbuchungen sollten eindeutig belegt, zeitnah erfasst und von befugten Personen freigegeben werden. Belege,

sein,
um
nachträgliche
Abgrenzungen,
steuerliche
Anpassungen
oder
Plausibilitätsprüfungen
zu
berücksichtigen.
Sie
dienen
ferner
dazu,
die
Ordnungsmäßigkeit
der
Aufzeichnungen
im
Rahmen
der
Jahresabschlüsse
sicherzustellen.
Korrekturbuchung
erstellt,
die
entweder
eine
Gegenbuchung
zur
ursprünglichen
fehlerhaften
Buchung
bildet
(Stornierung)
oder
direkt
die
erforderliche
Berichtigung
vornimmt.
In
vielen
Fällen
erfolgt
die
Korrektur
in
zwei
Schritten:
Rückgängigmachen
der
fehlerhaften
Buchung
und
anschließendes
Buchen
der
richtigen
Buchung.
Ziel
ist
ein
lückenloses
Audit-Trail
und
die
Einhaltung
des
Grundsatzes
der
doppelten
Buchführung.
die
korrekte
Buchungsvorgabe
enthalten,
also
eine
Berichtigung
mit
neuer
Buchung.
Referenzen
zur
Originalbuchung
und
eine
klare
Kennzeichnung
erhöhen
die
Transparenz
und
Prüfbarkeit.
Rechtlich
gelten
in
Deutschland
HGB-
und
IFRS-Anforderungen
an
eine
ordnungsgemäße,
nachvollziehbare
Buchführung.