Home

Kleingarten

Kleingarten, auch als Schrebergarten bekannt, ist eine Form des Kleingartenwesens in Deutschland und anderen deutschsprachigen Ländern. Er besteht aus kleinen Parzellen, die von einem Kleingartenverein an Privatpersonen verpachtet werden. Die Parzellen liegen meist in städtischen oder vorstädtischen Lagen und bilden zusammen ein Gartensiedlungsgebiet.

Parzellen umfassen typischerweise 300 bis 600 Quadratmeter und enthalten oft eine kleine Gartenlaube (Laube). Sie dienen

Verwaltung und Rechtsrahmen: Die Vereine sind oft Mitglied in regionalen oder Landesverbänden; der Pachtvertrag regelt Nutzung,

Geschichte und Bedeutung: Kleingärten entstanden im 19. Jahrhundert im Zuge urbaner Stadtentwicklung und Armutsbekämpfung; der Begriff

Zugang und Nutzen: Der Erwerb erfolgt meist über eine Mitgliedschaft im Verein; Wartezeiten können bestehen; Pacht-

vor
allem
dem
Freizeit-
und
Hobbygärtnern:
Gemüse,
Obst,
Blumen,
Obstbäume
und
naturnahe
Bewirtschaftung.
Gemeinschaftsflächen,
Wege
und
Gartenhäuser
gehören
zum
Ensemble.
Pflege,
Haus-
und
Zaunbau,
Müll,
Wasser
und
Ruhezeiten.
In
Deutschland
bildet
das
Bundeskleingartengesetz
(BkG)
den
zentralen
Rechtsrahmen;
daneben
greifen
Landes-
und
Kommunalvorschriften.
Grundsätzlich
ist
eine
dauerhafte
Wohnnutzung
der
Parzellen
nicht
erlaubt;
die
Laube
dient
dem
Freizeit-
und
Saisonwohnen,
nicht
dem
Hauptwohnsitz.
Schrebergarten
verweist
auf
die
populäre
Bezeichnung
in
vielen
Regionen.
Heute
sind
Kleingärten
ein
fester
Bestandteil
des
städtischen
Grüns,
dienen
der
Biodiversität,
der
Naherholung
und
der
gemeinschaftlichen
Vernetzung.
und
Nebenkosten
decken
Unterhalt,
Wasser
und
Abgaben.
Sie
tragen
zur
Umweltbildung,
Lebensmittelproduktion
und
sozialen
Treffpunkten
bei.