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Klausureinsicht

Klausureinsicht bezeichnet das Verfahren, durch das Studierende nach der Bewertung einer Prüfung die geprüfte Klausur oder Prüfungsarbeit einsehen können, um die Bewertung nachzuvollziehen. Ziel ist Transparenz der Bewertung, Nachvollziehbarkeit der Punktevergabe und die Prüfung der korrekten Anwendung der Kriterien. Die Rechtsgrundlage bildet in der Regel die Prüfungsordnung der Hochschule bzw. die Studienordnung; dort sind Anspruch, Fristen, Ort und Form der Einsicht festgelegt.

Der Ablauf erfolgt typischerweise nach Veröffentlichung der Noten. Der Studierende beantragt beim Prüfungsamt oder beim zuständigen

Zweck ist die Klärung von Unklarheiten und die Möglichkeit, Fehler in der Bewertung zu erkennen. Die Einsicht

Prüfer
die
Einsicht
und
erhält
einen
Termin,
oft
in
einem
festgelegten
Zeitraum
und
an
einem
bestimmten
Ort.
Während
der
Einsicht
kann
der
Prüfer
die
Bewertung
erläutern,
die
Kriterien,
Punktzahlen
und
ggf.
Teilpunkte
nachvollziehbar
machen.
Welche
Unterlagen
eingesehen
werden
dürfen
(Klausurtext,
Bewertungsbogen,
Musterlösungen)
variiert
je
Hochschule.
In
der
Regel
dürfen
Notizen
gemacht
werden;
Kopieren
oder
Fotografieren
der
Unterlagen
ist
häufig
eingeschränkt
oder
nur
mit
ausdrücklicher
Genehmigung
zulässig.
ersetzt
in
der
Regel
keine
Nachprüfung
oder
Wiederholung
der
Prüfung;
sie
kann
jedoch
Anlass
für
eine
Prüfungsberichtigung
oder
eine
formale
Beschwerde/Widerspruch
geben,
sofern
gesetzliche
Fristen
eingehalten
werden.
Der
Datenschutz
gilt:
Die
Einsicht
richtet
sich
primär
an
den
betreffenden
Studierenden;
Dritte
haben
in
der
Regel
keinen
Anspruch
auf
Einsicht.
In
vielen
Hochschulen
wird
zudem
auch
eine
digitale
Einsicht
in
scannierte
Klausuren
angeboten.