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ImpairmentBuchungen

ImpairmentBuchungen bezeichnet Wertminderungen von Vermögenswerten in der Bilanz, die auftreten, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts den voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzen übersteigt. Solche Buchungen senken den Vermögenswert und führen zu einem Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung, wodurch sich das Betriebsergebnis reduziert und die Bilanzpositionen entsprechend angepasst werden.

Normative Grundlagen: In internationalen Rechnungslegungsstandards ist IAS 36 maßgeblich für Impairment von Vermögenswerten. Unternehmen prüfen regelmäßig

Zusatz: Für Finanzinstrumente und Forderungen kommt ein weitergehendes Modell zum Tragen (IFRS 9), das auf erwarteten

Im deutschen Handelsrecht (HGB) gelten vergleichbare Prinzipien, die Wertminderungen im Jahresabschluss widerspiegeln; die konkrete Ausgestaltung kann

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Indikatoren
für
Wertminderungen;
bei
bestimmten
Vermögenswerten
–
insbesondere
immaterielle
Vermögenswerte
wie
Goodwill
–
ist
eine
regelmäßige
oder
jährliche
Prüfung
vorgeschrieben.
Der
erzielbare
Betrag
wird
als
der
höhere
Wert
von
Nutzungswert
(Value
in
Use)
und
beizulegendem
Zeitwert
abzüglich
Veräußerungskosten
definiert.
Beträgt
der
Buchwert
den
erzielbaren
Betrag,
entsteht
eine
Impairment-Buchung
über
die
Differenz.
Soweit
zulässig,
können
Wertminderungen
später
wieder
aufgelöst
werden,
insbesondere
bei
Vermögenswerten
außer
Goodwill.
Kreditverlusten
basiert;
auch
hier
führen
Wertminderungen
zu
Aufwendungen
und
Anpassungen
der
Risikovorsorge.
von
der
jeweiligen
Rechtslage
und
Bilanzierungslogik
abhängen.