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Hochschulzulassung

Hochschulzulassung bezeichnet in Deutschland den rechtlichen Prozess, durch den eine Person zur Immatrikulation an einer Hochschule berechtigt wird. Sie regelt, wer ein Studienfach aufnehmen darf, und umfasst die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen, der Eignung (bei bestimmten Fächern) sowie die konkrete Zulassungsentscheidung für einen Studiengang.

Die zentrale Voraussetzung ist die Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Dazu gehören in der Regel die Allgemeine Hochschulreife (Abitur)

Bei der eigentlichen Zulassung kommen unterschiedliche Verfahren zum Einsatz. In vielen Fächern dominiert der Numerus Clausus

Für internationale Bewerberinnen und Bewerber gelten besondere Anforderungen: Anerkennung der ausländischen Hochschulzugangsberechtigung, ggf. Sprachprüfungen (z. B.

oder
die
Fachhochschulreife,
gegebenenfalls
mit
fachgebundener
Hochschulreife,
sowie
je
nach
Studiengang
weitere
fach-
oder
sprachliche
Anforderungen.
Auch
ausländische
Abschlusszeugnisse
können
zur
Zulassung
berechtigen,
sofern
sie
als
gleichwertig
anerkannt
werden;
hierfür
spielen
oft
nationale
Anerkennungssysteme
wie
Anabin
eine
Rolle.
Für
manche
Fächer,
insbesondere
Kunst,
Musik,
Schauspiel
sowie
bestimmte
duale
oder
ungewöhnlich
strukturierte
Studiengänge,
gilt
zusätzlich
eine
Eignung
oder
Eignungsprüfung.
(NC),
der
den
Bewerberinnen
und
Bewerbern
je
nach
Fach
und
Studienstandort
eine
Rangfolge
nach
Abiturnote
zuordnet.
Zusätzlich
können
lokale
Auswahlkriterien
der
Hochschule
oder
landesweite
Verfahren
greifen.
Für
bestimmte
Studiengänge,
wie
Medizin,
Zahnmedizin
oder
Tiermedizin,
erfolgt
die
Zulassung
koordiniert
über
das
zentrale
Verfahren
Hochschulstart;
andere
Fächer
nutzen
direkt
das
Zulassungsverfahren
der
jeweiligen
Hochschule.
Nach
erfolgreicher
Entscheidung
erhalten
Bewerberinnen
und
Bewerber
einen
Zulassungsbescheid
und
können
sich
immatrikulieren.
Deutschkenntnisse),
Visum
und
Aufenthaltstitel
sowie
gegebenenfalls
zusätzliche
Nachweise
über
Studieninhalte
und
Anrechnungen.
Die
Fristen
und
Verfahren
variieren
je
nach
Bundesland
und
Hochschule.