Hochschulzulassung
Hochschulzulassung bezeichnet in Deutschland den rechtlichen Prozess, durch den eine Person zur Immatrikulation an einer Hochschule berechtigt wird. Sie regelt, wer ein Studienfach aufnehmen darf, und umfasst die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen, der Eignung (bei bestimmten Fächern) sowie die konkrete Zulassungsentscheidung für einen Studiengang.
Die zentrale Voraussetzung ist die Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Dazu gehören in der Regel die Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Bei der eigentlichen Zulassung kommen unterschiedliche Verfahren zum Einsatz. In vielen Fächern dominiert der Numerus Clausus
Für internationale Bewerberinnen und Bewerber gelten besondere Anforderungen: Anerkennung der ausländischen Hochschulzugangsberechtigung, ggf. Sprachprüfungen (z. B.