Herstellerpflichten
Herstellerpflichten bezeichnet die Gesamtheit der rechtlichen und organisatorischen Pflichten, die Hersteller beim Inverkehrbringen von Produkten beachten müssen. Sie sichern Sicherheit, Zuverlässigkeit und Transparenz gegenüber Verbrauchern und Behörden. Die Pflichten gelten in Deutschland und der EU für Hersteller physischer Produkte; bei digitalen Angeboten gelten je nach Rechtslage ähnliche Anforderungen. Zentrale Rechtsgrundlagen sind das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) in Deutschland, das Produkthaftungsgesetz (ProdHG) und die Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie (GPSD) der EU. Zusätzlich gelten produktspezifische Regelwerke wie für Medizin- oder Maschinenprodukte.
Vor dem Inverkehrbringen umfasst die Pflicht eine Sicherheitsbewertung, Risikomanagement, die Erstellung technischer Unterlagen und eine Konformitätserklärung,
Nach dem Inverkehrbringen gelten Informations-, Kennzeichnungs- und Warnpflichten, Rückverfolgbarkeit durch Seriennummern oder Modellangaben, sowie die Unterstützung
Bei Verletzung der Pflichten können zivilrechtliche Ansprüche nach dem ProdHG, Bußgelder und Rückrufpflichten folgen. Effektive Herstellerpflichten