Produktsicherheitsgesetz
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ist das zentrale deutsche Rechtsinstrument zur Gewährleistung der Sicherheit von Produkten, die auf dem Markt bereitgestellt oder in Verkehr gebracht werden. Es setzt europäische Vorgaben um und schafft einen Rahmen für die Sicherheitsanforderungen, die Hersteller, Importeure und Händler erfüllen müssen, sowie für die Maßnahmen der Behörden bei Gefährdungen. Das Gesetz dient damit dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren Produkten und regelt auch Rückrufe und andere sicherheitsbezogene Eingriffe.
Anwendungsbereich und Begriffe: Das ProdSG gilt grundsätzlich für Verbraucherprodukte und ähnliche Produkte, die für den Endverbrauchermmarkt
Pflichten der Marktteilnehmer: Hersteller haben sicherzustellen, dass Produkte sicher sind, eine Risikobewertung durchzuführen, technische Unterlagen zu
Überwachung und Maßnahmen: Die Marktüberwachung erfolgt durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und die
Zusammenhang mit EU-Recht: Das ProdSG steht in enger Anbindung an EU-Gesetzgebung zu Produktsicherheit, insbesondere die allgemeine