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Produktsicherheitsgesetz

Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ist das zentrale deutsche Rechtsinstrument zur Gewährleistung der Sicherheit von Produkten, die auf dem Markt bereitgestellt oder in Verkehr gebracht werden. Es setzt europäische Vorgaben um und schafft einen Rahmen für die Sicherheitsanforderungen, die Hersteller, Importeure und Händler erfüllen müssen, sowie für die Maßnahmen der Behörden bei Gefährdungen. Das Gesetz dient damit dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren Produkten und regelt auch Rückrufe und andere sicherheitsbezogene Eingriffe.

Anwendungsbereich und Begriffe: Das ProdSG gilt grundsätzlich für Verbraucherprodukte und ähnliche Produkte, die für den Endverbrauchermmarkt

Pflichten der Marktteilnehmer: Hersteller haben sicherzustellen, dass Produkte sicher sind, eine Risikobewertung durchzuführen, technische Unterlagen zu

Überwachung und Maßnahmen: Die Marktüberwachung erfolgt durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und die

Zusammenhang mit EU-Recht: Das ProdSG steht in enger Anbindung an EU-Gesetzgebung zu Produktsicherheit, insbesondere die allgemeine

bestimmt
sind
oder
von
Verbrauchern
genutzt
werden
können.
Ausgenommen
sind
Produkte,
die
speziellen
sektoralen
Regelungen
unterliegen
(zum
Beispiel
Lebensmittel,
Arzneimittel,
Kosmetika,
bestimmte
Medizinprodukte)
oder
Kraftfahrzeuge,
die
eigenen
Rechtsvorschriften
unterliegen.
Im
Gesetz
werden
Begriffe
wie
Inverkehrbringen,
Sicherheit,
Gefährdungspotenzial
und
technische
Unterlagen
definiert.
führen
und
eine
Konformitätserklärung
abzugeben
sowie
gegebenenfalls
das
CE-Kennzeichen
zu
verwenden.
Importeurinnen
und
Importeure
müssen
sicherstellen,
dass
von
ihnen
in
Verkehr
gebrachte
Produkte
die
Sicherheitsanforderungen
erfüllen,
und
entsprechende
Unterlagen
bereithalten.
Vertriebshändler
müssen
unsichere
Produkte
nicht
in
den
Verkehr
bringen
und
bei
Hinweisen
auf
Risiken
Kooperation
mit
Herstellern
oder
Behörden
sicherstellen.
zuständigen
Oberbehörden
der
Länder.
Bei
Gefährdungen
können
Rückruf-,
Rücknahme-
oder
Verkaufsverbote
angeordnet,
Produktlinien
vom
Markt
genommen
oder
weitere
Maßnahmen
angeordnet
werden.
Verstöße
gegen
das
ProdSG
können
Bußgelder
oder
strafrechtliche
Konsequenzen
nach
sich
ziehen.
Produktsicherheitsrichtlinie,
und
sorgt
dafür,
dass
europäische
Sicherheitsstandards
im
deutschen
Markt
durchgesetzt
werden.