Haushaltszugehörigkeit
Haushaltszugehörigkeit bezeichnet den Status einer Person in Bezug auf einen bestimmten Haushalt: Sie gibt an, zu welchem Haushalt eine Person gehört und welche wirtschaftlichen Beziehungen, Verpflichtungen und Ressourcenaufteilungen damit verbunden sind. In der deutschen Verwaltung dient sie dazu, festzustellen, wer in einem Haushalt zusammenlebt, wer gemeinsam Kosten trägt und wer dem Haushalt wirtschaftlich zugeordnet wird.
Ein Haushalt umfasst in der Regel Personen, die an einem gemeinsamen Ort wohnen, deren Unterkunftskosten gemeinsam
Haushaltszugehörigkeit spielt vor allem bei der Zurechnung von Leistungen und Steuern eine Rolle. Sie ist relevant
Die Feststellung der Haushaltszugehörigkeit kann sich durch Umzug, Ehestand, Trennung oder das Ausziehen einer Person ändern.
Siehe auch: Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft, Einwohnermeldeamt, Sozialleistungen.