Hausanschluss
Hausanschluss bezeichnet die Verbindung eines Gebäudes an das öffentliche Versorgungsnetz und bildet den Übergang zwischen der Netzinfrastruktur des Versorgungsunternehmens und der inneren Gebäudetechnik. Er umfasst in der Regel die äußere Anschlussleitung von dem Netzanschluss am Straßen- oder Grundstücksrand bis zum Zählerplatz im oder am Gebäude sowie die Zähler- und Absperreinrichtungen. Die genaue Ausführung variiert je nach Versorgungszweig.
Strom: Der Netzbetreiber stellt die äußere Stromanschlussleitung bis zum Haupteinspeisepunkt am Gebäude bereit. Die weitere Verteilung
Wasser: Der Wasserversorger verlegt die Anschlussleitung bis zum Wasserzähler. Innerhalb des Gebäudes liegt die Verteilung, einschließlich
Gas: Der Gasversorger stellt die Anschlussleitung bis zum Gaszähler bereit. Die weitere, versorgungsrelevante Aufbereitung, Absperrungen und
Fernwärme: Bei Fernwärme erfolgt der Anschluss von der Netznachbarschaft bis zur Wärmeübergabestation am Gebäude. Die Inneninstallation
Telekommunikation: Der Hausanschluss für Telefon/Internet erfolgt vom Netzanschluss bis zum Gebäudeeintrittspunkt; der weitere Ausbau erfolgt in
Ablauf und Verantwortung: In der Regel beantragt der Bauherr oder Eigentümer den Anschluss beim jeweiligen Netzbetreiber,