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Hausanschluss

Hausanschluss bezeichnet die Verbindung eines Gebäudes an das öffentliche Versorgungsnetz und bildet den Übergang zwischen der Netzinfrastruktur des Versorgungsunternehmens und der inneren Gebäudetechnik. Er umfasst in der Regel die äußere Anschlussleitung von dem Netzanschluss am Straßen- oder Grundstücksrand bis zum Zählerplatz im oder am Gebäude sowie die Zähler- und Absperreinrichtungen. Die genaue Ausführung variiert je nach Versorgungszweig.

Strom: Der Netzbetreiber stellt die äußere Stromanschlussleitung bis zum Haupteinspeisepunkt am Gebäude bereit. Die weitere Verteilung

Wasser: Der Wasserversorger verlegt die Anschlussleitung bis zum Wasserzähler. Innerhalb des Gebäudes liegt die Verteilung, einschließlich

Gas: Der Gasversorger stellt die Anschlussleitung bis zum Gaszähler bereit. Die weitere, versorgungsrelevante Aufbereitung, Absperrungen und

Fernwärme: Bei Fernwärme erfolgt der Anschluss von der Netznachbarschaft bis zur Wärmeübergabestation am Gebäude. Die Inneninstallation

Telekommunikation: Der Hausanschluss für Telefon/Internet erfolgt vom Netzanschluss bis zum Gebäudeeintrittspunkt; der weitere Ausbau erfolgt in

Ablauf und Verantwortung: In der Regel beantragt der Bauherr oder Eigentümer den Anschluss beim jeweiligen Netzbetreiber,

im
Gebäude
einschließlich
der
Hauptabsicherung
und
der
privaten
Verteilerschränke
liegt
beim
Eigentümer
oder
Betreiber
der
Inneninstallation.
Armaturen,
beim
Hausinhaber.
Leitungen
im
Gebäude
gehören
zum
Inneren
des
Gebäudes.
und
der
Wärmeverteilkreis
liegen
beim
Gebäudeeigentümer.
der
Regel
durch
den
Eigentümer
oder
den
entsprechenden
Anbieter.
prüft
die
Netzkapazität,
koordiniert
die
Installation
und
lässt
den
Anschluss
abnehmen
bzw.
freischalten.
Kosten,
Termine
und
Verantwortlichkeiten
richten
sich
nach
den
Vorgaben
des
Netzbetreibers
und
den
geltenden
Vorschriften.