Handelsmuster
Handelsmuster bezeichnet im Handelsverkehr Musterstücke von Waren, die von Herstellern, Lieferanten oder Exporteuren an potenzielle Abnehmer wie Großhändler, Einzelhändler oder Handelsvertreter versandt werden. Sie dienen der Demonstration von Qualität, Design, Funktion und Verpackung und ermöglichen eine vorläufige Prüfung vor einer größeren Bestellung. Handelsmuster unterscheiden sich von regulären Verkaufswaren dadurch, dass sie in der Regel nicht für den Weiterverkauf vorgesehen sind; sie können gratis oder zu einem geringen Preis abgegeben werden und sind oft mit dem Hinweis „Nur zum Musterzweck“ oder „Unverkäuflich“ gekennzeichnet.
Verwendung: Muster werden eingesetzt, um Eigenschaften wie Material, Verarbeitung, Farbe, Größe oder Haltbarkeit zu evaluieren, Lieferumfang
Rechtliche und praktische Aspekte: Der Eigentümer der Muster bleibt in der Regel der Absender, Risiken und
In der Praxis findet Handelsmuster branchenübergreifend Anwendung, insbesondere in Konsumgüter, Textilien, Elektronik und Maschinenbau; sie tragen