Grundsicherungen
Grundsicherung bezeichnet im deutschen Sozialrecht die staatliche Unterstützung, die sicherstellen soll, dass Menschen ihren grundlegenden Lebensunterhalt decken können, wenn sie nicht ausreichend eigenes Einkommen oder Vermögen haben. Sie dient dem Schutz vor Armut und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Die Grundsicherung umfasst zwei Hauptformen. Zum einen die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem
Die Leistungen umfassen den monatlichen Regelsatz für den grundlegenden Lebensbedarf, Kosten der Unterkunft und Heizung sowie
Die Anspruchsvoraussetzungen hängen von Bedarfsgemeinschaft, Wohnort, Alter und Erwerbsfähigkeit sowie Vermögen ab. Anträge stellen Betroffene beim