Grabanlagen
Grabanlagen bezeichnet die baulich gestalteten Bereiche und Einrichtungen zur Beisetzung und Erinnerung an Verstorbene. Dazu gehören Einzel- und Familiengräber, Gemeinschaftsgrabanlagen, Mausoleen, Kolumbarien für Urnen, Grabmauern sowie Ossarien. Grabanlagen befinden sich überwiegend auf Friedhöfen, können aber auch eigenständige Begräbnisanlagen sein. Typische Bestandteile sind Grabfelder, Gedenk- und Andachtsorte, Wege, Verwaltungs- und Versorgungsgebäude sowie infrastrukturelle Einrichtungen wie Wasser- und Elektrizitätsversorgung.
Planung, Bau und Betrieb von Grabanlagen berücksichtigen Bodenkunde, Grundwasser, Denkmalschutz, religiöse und kulturelle Traditionen sowie ökologische
Rechtlich werden Grabanlagen durch Friedhofs- oder Bestattungsrecht, kommunale Satzungen und landesrechtliche Vorgaben geregelt. Wichtige Themen umfassen
Betrieb und Instandhaltung erfordern laufende Pflegeverträge, Bauunterhaltung, Sicherheits- und Umweltauflagen. Angesichts zunehmender Verdichtung urbaner Räume gewinnen