Gesetzgebungsprozesses
Gesetzgebungsprozess bezeichnet den mehrstufigen Weg, über den Rechtsnormen entstehen, parlamentarisch beraten und in formelles Recht überführt werden. Er umfasst Initiierung, Ausarbeitung, Abstimmung und Verkündung.
Im deutschen Bundesrecht beginnt der Prozess üblicherweise mit einem Gesetzentwurf. Entwürfe können von der Regierung, einer
Zu den zentralen Akteuren gehören die Regierung, der Bundestag, der Bundesrat, die Ausschüsse sowie unabhängige Experten,
Auf EU-Ebene erfolgt die Gesetzgebung nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zwischen Europäischem Parlament und Rat der Europäischen