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Gesetzesvorschlägen

Gesetzesvorschläge, im Dativ als Gesetzesvorschlägen, bezeichnen formelle Vorschläge, neue Gesetze zu schaffen oder bestehende Gesetze zu ändern, die einem Gesetzgebungsorgan vorgelegt werden. Der inhaltliche Kern ist eine politische oder rechtliche Regelung, die strukturelle Änderung, Rechtsfolgen oder organisatorische Vorgaben festlegt. In der Praxis werden solche Vorschläge oft als Gesetzentwürfe vorbereitet und anschließend im Parlament diskutiert.

In deutschsprachigen Staaten bezeichnet der Begriff Gesetzentwurf die offizielle Fassung des Vorschlags, der dem Gesetzgebungsverfahren zugeführt

Beteiligte Akteure umfassen Regierungskabinette, Ministerien, Fraktionen, unabhängige Abgeordnete, Interessengruppen sowie Fachexperten, die Stellungnahmen abgeben. Bürgerinnen und

Der Unterschied zwischen Gesetzesvorschlägen und Gesetzentwürfen besteht vor allem in der Rechtsform: Gesetzentwürfe sind die formalen

wird.
Üblicherweise
stammt
ein
solcher
Entwurf
von
Regierung,
Fraktionen
oder
Ausschüssen;
auch
einzelne
Abgeordnete
können
Gesetzentwürfe
einbringen.
Der
legislativen
Prozess
umfasst
typischerweise
eine
Prüfung
in
Ausschüssen,
eine
oder
mehrere
Lesungen
im
Parlament,
möglicherweise
Berichte
von
Sachverständigen
und
schließlich
eine
Abstimmung.
Je
nach
Rechtsordnung
ist
zusätzlich
die
Zustimmung
einer
zweiten
Kammer
erforderlich
(z.
B.
Bundesrat
in
Deutschland)
oder
eine
Volksabstimmung
bei
bestimmten
Gesetzesarten.
Bürger
können
in
einigen
Systemen
über
Initiativen,
Referenden
oder
verfassungsrechtliche
Vorschriften
Einfluss
nehmen.
Nach
Annahme
eines
Gesetzes
erfolgt
die
Verkündung
im
Rechts-
bzw.
Gesetzblatt.
Entwürfe
im
Gesetzgebungsverfahren,
während
Gesetzesvorschläge
oft
als
allgemeinere
Bezeichnung
für
Rechtsvorhaben
verwendet
werden.