Gesetzesvorschlägen
Gesetzesvorschläge, im Dativ als Gesetzesvorschlägen, bezeichnen formelle Vorschläge, neue Gesetze zu schaffen oder bestehende Gesetze zu ändern, die einem Gesetzgebungsorgan vorgelegt werden. Der inhaltliche Kern ist eine politische oder rechtliche Regelung, die strukturelle Änderung, Rechtsfolgen oder organisatorische Vorgaben festlegt. In der Praxis werden solche Vorschläge oft als Gesetzentwürfe vorbereitet und anschließend im Parlament diskutiert.
In deutschsprachigen Staaten bezeichnet der Begriff Gesetzentwurf die offizielle Fassung des Vorschlags, der dem Gesetzgebungsverfahren zugeführt
Beteiligte Akteure umfassen Regierungskabinette, Ministerien, Fraktionen, unabhängige Abgeordnete, Interessengruppen sowie Fachexperten, die Stellungnahmen abgeben. Bürgerinnen und
Der Unterschied zwischen Gesetzesvorschlägen und Gesetzentwürfen besteht vor allem in der Rechtsform: Gesetzentwürfe sind die formalen