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Gerichtsverfassung

Gerichtsverfassung bezeichnet die organisatorische und rechtliche Struktur der Judikative eines Rechtsstaats. Sie umfasst Aufbau, Zuständigkeiten und Arbeitsabläufe der Gerichte, die Ernennung und Amtsdauer der Richterinnen und Richter sowie die verfahrensrechtlichen Regelungen, nach denen Rechtsstreitigkeiten entschieden werden.

Typischer Aufbau einer Gerichtsverfassung ist eine hierarchische Gliederung in Allgemeine Gerichte (unter anderem Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte)

Rechtsgrundlagen und Prinzipien: Die Gerichtsverfassung wird durch Verfassungen und spezifische Gesetze festgelegt, etwa durch Grundrechte und

Historisch hat die moderne Gerichtsverfassung im 19. und 20. Jahrhundert Form angenommen und wird seither durch

und
Fachgerichte
(Verwaltungs-,
Arbeits-,
Sozial-
und
Finanzgerichte).
Zusätzlich
gibt
es
Verfassungsgerichte
oder
ihre
Äquivalente,
die
die
Verfassungsmäßigkeit
von
Gesetzen
prüfen.
Auf
der
höchsten
Ebene
stehen
gesonderte
Obergerichte
oder
das
höchste
Gericht
des
Rechtsgebiets,
während
untere
Gerichte
als
erste
Instanz
oder
in
Revisions-
bzw.
Berufungsverfahren
tätig
sind.
Die
Gerichte
arbeiten
nach
festgelegten
Verfahrensregeln,
die
den
Rechtsweg,
Rechtsmittel
und
Rechtsbehelfe
regeln,
und
sie
gewährleisten
die
Unabhängigkeit
der
Richterschaft
sowie
die
Gleichbehandlung
der
Parteien.
das
Gerichtsverfassungsgesetz
in
Deutschland
oder
vergleichbare
Rechtsakte
in
anderen
Ländern.
Zentral
sind
die
Unabhängigkeit
der
Richterinnen
und
Richter,
der
gesetzlich
verankerte
Rechtsweg,
sowie
Transparenz
und
Rechtsstaatlichkeit
in
der
Organisation
der
Justiz.
Verfassungs-
und
Justizgesetze
kontinuierlich
weiterentwickelt,
um
Effizienz,
Bürgernähe
und
Rechtsstaatlichkeit
sicherzustellen.