Gerichtsverfassung
Gerichtsverfassung bezeichnet die organisatorische und rechtliche Struktur der Judikative eines Rechtsstaats. Sie umfasst Aufbau, Zuständigkeiten und Arbeitsabläufe der Gerichte, die Ernennung und Amtsdauer der Richterinnen und Richter sowie die verfahrensrechtlichen Regelungen, nach denen Rechtsstreitigkeiten entschieden werden.
Typischer Aufbau einer Gerichtsverfassung ist eine hierarchische Gliederung in Allgemeine Gerichte (unter anderem Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte)
Rechtsgrundlagen und Prinzipien: Die Gerichtsverfassung wird durch Verfassungen und spezifische Gesetze festgelegt, etwa durch Grundrechte und
Historisch hat die moderne Gerichtsverfassung im 19. und 20. Jahrhundert Form angenommen und wird seither durch