Gepäckabgabe
Gepäckabgabe bezeichnet die Übergabe von Gepäck an eine Verkehrsgesellschaft oder einen Dienstleister zur Beförderung, Lagerung oder speziellen Prüfung. Im Luftverkehr ist damit der Prozess des Check-ins von aufgegebenem Gepäck gemeint: Reisende geben ihre Koffer am Check-in-Schalter oder an Gepäckabgabestellen ab, wo das Gepäck gewogen, etikettiert und zum Frachtraum des Fluges transportiert wird. Dem Passagier wird ein Gepäckanhänger sowie eine Quittung ausgestellt. Die zulässigen Gewichts- und Größengrenzen sowie die Anzahl der aufgegebenen Gepäckstücke variieren je nach Airline, Tarif und Bestimmungsland; Überschreitungen führen üblicherweise zu Gebühren oder zu kostenpflichtigem Spezialhandling.
Gepäckabgabe umfasst auch das Kennzeichnen und Verbuchen des Gepäcks, Sicherheitskontrollen und die Zuordnung zum richtigen Flugziel.
Übertragung von Gepäck findet auch außerhalb des Flugverkehrs statt. An Bahnhöfen, Bus- oder Fährterminals kann die
Haftung und Versicherung: Bei internationalem Reiseverkehr gelten oft Haftungsregeln nach internationalen Abkommen, wobei Schadenersatzansprüche und Obergrenzen