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Gegenparteirisiken

Gegenparteirisiken bezeichnet das Risiko, dass die Gegenpartei einer Finanztransaktion ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Dieses Risiko entsteht vor allem bei außerbörslich gehandelten Derivaten, Wertpapiergeschäften, Repo-Transaktionen und anderen Abwicklungsprozessen; es kann jedoch auch in Zahlungs- und Abrechnungsabläufen auftreten.

Zu den Kernkomponenten gehören das Ausfallrisiko der Gegenpartei, das Abwicklungs- bzw. Settlement-Risiko sowie Leistungs- oder Erfüllungsrisiken.

Zur Messung werden Kennzahlen wie Exposure at Default (EAD), Wahrscheinlichkeit des Ausfalls (PD) und Verlustquote (LGD)

Risikomindernde Maßnahmen umfassen Nettoverrechnung (Netting), Margining und Collateral-Vereinbarungen (z. B. Initial- und Variation Margin) sowie Credit

Regulatorisch wird Gegenparteirisiko im Rahmen von Basel III berücksichtigt, insbesondere durch Kapitalanforderungen für Gegenpartei-Risiken (SA-CCR) sowie

Beim
Ausfallrisiko
geht
es
um
potenzielle
Verluste
infolge
Insolvenz,
Zahlungsunfähigkeit
oder
Nicht-Erfüllung
einer
vertraglichen
Verpflichtung.
genutzt.
Im
Derivhandel
spielen
zusätzlich
Bewertungsanpassungen
wie
der
Credit
Valuation
Adjustment
(CVA)
eine
Rolle,
der
das
Risiko
eines
Gegenparteiausfalls
widerspiegelt;
Debt
Valuation
Adjustment
(DVA)
berücksichtigt
dagegen
das
eigene
Ausfallrisiko.
Support
Annex
(CSA).
Der
Einsatz
zentraler
Gegenparteien
(CCPs)
bei
standardisierten
Derivaten
reduziert
das
Gegenparteirisiko,
da
Verluste
durch
den
CCP
abgesichert
werden.
Anforderungen
an
Banken.
Die
Risikosteuerung
erfolgt
außerdem
durch
Diversifikation,
Limitstrukturen,
Stresstests
und
regelmäßiges
Reporting.