Gegenparteirisiken
Gegenparteirisiken bezeichnet das Risiko, dass die Gegenpartei einer Finanztransaktion ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Dieses Risiko entsteht vor allem bei außerbörslich gehandelten Derivaten, Wertpapiergeschäften, Repo-Transaktionen und anderen Abwicklungsprozessen; es kann jedoch auch in Zahlungs- und Abrechnungsabläufen auftreten.
Zu den Kernkomponenten gehören das Ausfallrisiko der Gegenpartei, das Abwicklungs- bzw. Settlement-Risiko sowie Leistungs- oder Erfüllungsrisiken.
Zur Messung werden Kennzahlen wie Exposure at Default (EAD), Wahrscheinlichkeit des Ausfalls (PD) und Verlustquote (LGD)
Risikomindernde Maßnahmen umfassen Nettoverrechnung (Netting), Margining und Collateral-Vereinbarungen (z. B. Initial- und Variation Margin) sowie Credit
Regulatorisch wird Gegenparteirisiko im Rahmen von Basel III berücksichtigt, insbesondere durch Kapitalanforderungen für Gegenpartei-Risiken (SA-CCR) sowie