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Führerscheinentzug

Führerscheinentzug bezeichnet die vollständige oder zeitweise Entziehung der Fahrerlaubnis durch eine Verwaltungsbehörde. Er gilt als Maßnahme zur Wahrung der Verkehrssicherheit und erfolgt im Rahmen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sowie der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Die zuständige Behörde, meist das örtliche Straßenverkehrsamt bzw. Kreisverwaltungsamt, entscheidet über Entziehung oder vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis und die damit verbundenen Sperrfristen.

Gründe für einen Entzug sind vielfältig. Typische Anlässe sind schwere Verkehrsverstöße, insbesondere Alkohol- oder Drogenfahrten, wiederholte

Verfahren und Rechtswege. Die Entziehung erfolgt durch verwaltungsbehördliche Entscheidung; es kann auch eine vorläufige Entziehung erfolgen,

Auswirkungen. Der Entzug schließt den Wegfall des Rechts zum Steuern von Fahrzeugen ein, mit weitreichenden Alltags-

Pflichtverstöße,
ungeeignetheiten
oder
Zuverlässigkeitsdefizite,
sowie
gesundheitliche
Gründe,
die
die
Fahreignung
beeinträchtigen.
Bei
dauerhafter
Nicht-Fahreignung
oder
Gefahr
für
andere
kann
die
Behörde
die
Fahrerlaubnis
dauerhaft
entziehen.
Vorübergehende
Entziehung
oder
Vorläufigkeitsmaßnahmen
können
erfolgen,
um
akute
Gefahren
abzuwenden,
während
das
Verfahren
läuft.
wenn
Gefahr
in
Verzug
besteht.
Gegen
den
Bescheid
besteht
die
Möglichkeit
des
Rechtsbehelfs,
etwa
Widerspruch/Einspruch,
und
später
die
Anfechtung
vor
dem
Verwaltungsgericht.
Nach
der
Entziehung
ist
das
Führen
von
Kraftfahrzeugen
ohne
Fahrerlaubnis
verboten.
Um
eine
neue
Fahrerlaubnis
zu
erhalten,
muss
in
der
Regel
eine
Sperrfrist
abgewartet
und
gegebenenfalls
eine
Neuerteilung
beantragt
werden.
Für
die
Wiedererteilung
sind
oft
gesundheitliche
und
fahrerlaubnisrechtliche
Voraussetzungen
zu
erfüllen;
häufig
wird
eine
medizinisch-psychologische
Untersuchung
(MPU)
verlangt.
und
Arbeitsfolgen.
Die
Rückgabe
der
Fahrerlaubnis
erfolgt
erst
nach
Erfüllung
der
Anforderungen
und
der
Erteilung
einer
neuen
Fahrerlaubnis
durch
die
Behörde.