Führerscheinentzug
Führerscheinentzug bezeichnet die vollständige oder zeitweise Entziehung der Fahrerlaubnis durch eine Verwaltungsbehörde. Er gilt als Maßnahme zur Wahrung der Verkehrssicherheit und erfolgt im Rahmen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sowie der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Die zuständige Behörde, meist das örtliche Straßenverkehrsamt bzw. Kreisverwaltungsamt, entscheidet über Entziehung oder vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis und die damit verbundenen Sperrfristen.
Gründe für einen Entzug sind vielfältig. Typische Anlässe sind schwere Verkehrsverstöße, insbesondere Alkohol- oder Drogenfahrten, wiederholte
Verfahren und Rechtswege. Die Entziehung erfolgt durch verwaltungsbehördliche Entscheidung; es kann auch eine vorläufige Entziehung erfolgen,
Auswirkungen. Der Entzug schließt den Wegfall des Rechts zum Steuern von Fahrzeugen ein, mit weitreichenden Alltags-