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Förderwürdigkeit

Förderwürdigkeit bezeichnet die Eignung oder Berechtigung eines Antragsstellers, Projekts oder Vorhabens, öffentliche finanzielle Unterstützung aus Mitteln des Staates, der Kommunen oder der Europäischen Union zu erhalten. In der Praxis geht es um Zuwendungen, Zuschüsse oder Förderprogramme, deren Zuteilung an bestimmte Kriterien geknüpft ist. Ob etwas förderwürdig ist, wird von der zuständigen Förderstelle – etwa einem Ministerium, einer Förderbank, einer Kommune oder einer EU-Behörde – geprüft und entschieden.

Typische Kriterien sind: Relevanz für die Förderziele; Förderbedarf bzw. Notwendigkeit der Maßnahme; Realisierbarkeit und Qualität des

Der Prozess umfasst meist Antragstellung mit Projektbeschreibung, Budget und Zeitplan; Begutachtung durch interne oder externe Fachexperten;

Abgrenzungen: Der Begriff wird oft durch Synonyme wie förderfähig oder Zuwendungsfähigkeit ersetzt; je Programm können die

Vorhabens;
wirtschaftliche
Tragfähigkeit
und
Kosten-Nutzen-Relation;
organisatorische
Fähigkeit
und
Governance
der
Antragsteller;
Einhaltung
rechtlicher
und
ordnungspolitischer
Anforderungen;
Nachhaltigkeit
und
erwartete
Auswirkungen;
Verfügbarkeit
von
Eigenmitteln
oder
Matching
Funds;
Transparenz
und
Nachprüfbarkeit
der
Mittelverwendung.
eine
Zuwendungsempfehlung
und
die
abschließende
Entscheidung
der
Förderstelle;
ggf.
Verhandlungen
über
Bedingungen
sowie
Berichts-
und
Prüfungspflichten;
anschließend
Bewilligung,
Mittelbereitstellung
und
laufende
Überwachung
sowie
Abrechnung.
Bei
Nichterfüllung
der
Kriterien
kann
eine
Förderung
abgelehnt
oder
widerrufen
werden.
Gegebenenfalls
besteht
die
Möglichkeit
zur
Nachbesserung.
Kriterien
variieren.
Kritikpunkte
betreffen
Transparenz,
Komplexität
und
Fairness
des
Auswahlverfahrens;
daher
veröffentlichen
viele
Programme
Kriterien,
Bewertungsverfahren
und
Rechtsmittel.