Förderwürdigkeit
Förderwürdigkeit bezeichnet die Eignung oder Berechtigung eines Antragsstellers, Projekts oder Vorhabens, öffentliche finanzielle Unterstützung aus Mitteln des Staates, der Kommunen oder der Europäischen Union zu erhalten. In der Praxis geht es um Zuwendungen, Zuschüsse oder Förderprogramme, deren Zuteilung an bestimmte Kriterien geknüpft ist. Ob etwas förderwürdig ist, wird von der zuständigen Förderstelle – etwa einem Ministerium, einer Förderbank, einer Kommune oder einer EU-Behörde – geprüft und entschieden.
Typische Kriterien sind: Relevanz für die Förderziele; Förderbedarf bzw. Notwendigkeit der Maßnahme; Realisierbarkeit und Qualität des
Der Prozess umfasst meist Antragstellung mit Projektbeschreibung, Budget und Zeitplan; Begutachtung durch interne oder externe Fachexperten;
Abgrenzungen: Der Begriff wird oft durch Synonyme wie förderfähig oder Zuwendungsfähigkeit ersetzt; je Programm können die