Fußgängerinfrastruktur
Fußgängerinfrastruktur bezeichnet die Gesamtheit der baulichen und gestalterischen Maßnahmen, die dem Fußverkehr sicheren, barrierefreien und komfortablen Fortbewegung ermöglichen. Sie umfasst Straßenräume, Gehwege, Kreuzungen und Wartebereiche, die von Fußgängern genutzt werden, sowie die Schnittstellen zu öffentlichen Verkehrsmitteln. Ziel ist es, Unfälle zu verhindern, Mobilität für alle Altersgruppen zu fördern und eine integrierte Stadtplanung zu unterstützen.
Zu den zentralen Elementen gehören Gehwege in geeigneter Breite und Oberflächengüte, barrierearme Bordsteinkanten mit Rampen, sichere
Die Planung folgt Standards und Richtlinien wie dem barrierefreien Bauen (DIN 18040) in Deutschland, sowie straßenverkehrsrechtlichen
Wichtige Aspekte sind sichere Oberflächenbeschaffenheit, regelmäßige Instandhaltung, winterliche Räumung und Freihalten von Sichtachsen. Barrierefreiheit bedeutet nicht