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Freiheitsmaßnahmen

Freiheitsmaßnahmen bezeichnet Maßnahmen in Einrichtungen des Gesundheits- oder Sozialwesens, die die Bewegungsfreiheit einer Person einschränken oder entziehen. Sie kommen vor allem in der Psychiatrie, in Pflegeeinrichtungen, Justizvollzugsanstalten und bei der Betreuung besonders schutzbedürftiger Personen zur Anwendung. Ziel ist es, akute Gefahrenlagen abzuwenden, notwendige medizinische Behandlung sicherzustellen oder andere Personen zu schützen. Zu den typischen Formen gehören kurzzeitige physische oder mechanische Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, zeitlich begrenzte Unterbringung in einem kontrollierten Raum (Isolierung) sowie in einigen Rechtsordnungen auch die verordnete Zwangsmedikation. In manchen Kontexten kann auch eine temporäre Unterbringung in einer gesicherten Einrichtung erfolgen. Wichtig ist, dass solche Maßnahmen nur unter strengen rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen erfolgen und das Prinzip der größtmöglichen Selbstbestimmung bei gleichzeitig geringstem Eingriff berücksichtigen.

Rechtlicher Rahmen: Freiheitsmaßnahmen bedürfen einer rechtlichen Basis, medizinischer Begründung und regelmäßiger Überprüfung. Sie sollen zeitlich befristet

Kritik und Entwicklung: Freiheitsmaßnahmen sind umstritten; Befürworter betonen Schutz und Versorgungssicherheit, Kritiker verweisen auf potenzielle Schäden

bleiben,
regelmäßig
evaluiert
und
so
bald
wie
möglich
beendet
werden.
Inhaltliche
Dokumentation,
Risikoabwägungen,
Beteiligung
der
betreuten
Person
soweit
möglich
und
unabhängige
Kontrollen
bzw.
Aufsicht
spielen
eine
zentrale
Rolle.
Schulung
des
Personals,
Debriefings
nach
Maßnahmen
und
Qualitäts-
sowie
Verletzungsschutz
sollen
sicherstellen,
dass
Alternativen
bevorzugt
werden.
und
Missbrauch.
Weltweit
wird
an
Minimierung,
Transparenz
und
besseren
deeskalierenden
Strategien
gearbeitet.