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Gefahrenlagen

Gefahrenlagen bezeichnet die aktuellen Gefahrenzustände in bestimmten Gebieten und Zeiträumen. Sie beschreiben, welche Gefahren vorhanden sind, welche Auswirkungen erwartet werden können und wie sich die Lage voraussichtlich entwickeln könnte. In der zivilen Gefahrenabwehr, im Katastrophenschutz und in der Polizei dienen sie der Orientierung von Entscheidungen und Maßnahmen.

Zur Gefahrenlage gehören Typen der Gefahren (natural, technischer Ursprung, chemisch/biologisch/radiologisch, gesundheitliche Bedrohungen, Terrorismus), deren Schwere, Eintrittswahrscheinlichkeit

In der Praxis erstellen Behörden Lageberichte oder Einsatzlagekarten, die die Gefahrenlagen darstellen. Auf dieser Grundlage werden

Typische Beispiele sind Unwetter und Hochwasser, Großbrände, chemische Freisetzungen, biologische oder radiologische Gefahren, Cyberangriffe auf kritische

Umgang mit verwandten Begriffen: Gefährdungslage (Bedrohungsbewertung) oder Lagebericht. Ziel ist eine neutrale, faktenbasierte Beschreibung zur effektiven

und
zeitliche
Entwicklung.
Ebenfalls
erfasst
werden
betroffene
Infrastruktur,
vulnerable
Gruppen
und
das
mögliche
Schadensausmaß.
Aus
diesen
Informationen
entsteht
ein
Lagebild,
das
Priorisierung
und
Einsatzplanung
unterstützt.
Schutzmaßnahmen
eingeleitet,
wie
Warnungen,
Evakuationen,
Shelter-Konzepten,
Verkehrssteuerung,
Einsatz
von
Personal
und
Material
sowie
Krisenkommunikation.
Die
Gefahrenlagen
sind
dynamisch
und
werden
fortlaufend
aktualisiert.
Infrastruktur,
Massenunfälle
oder
Pandemien.
Der
Begriff
richtet
sich
auf
den
aktuellen
Risikoumfang
und
dient
der
Lageorientierung,
Planung
und
Koordination.
Risikosteuerung
und
zum
Schutz
von
Bevölkerung
und
Eigentum.