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Frachtgut

Frachtgut bezeichnet die Güter oder Waren, die im Rahmen eines Frachtvertrags gegen Entgelt transportiert werden. Der Begriff wird in der Logistik und im Güterverkehr in deutschsprachigen Kontexten verwendet und bezieht sich auf die konkreten Gegenstände, die vom Absender zum Empfänger befördert werden, einschließlich der dazugehörigen Abwicklung.

Frachtgut kann homogen oder gemischt sein, verpackt oder unverpackt, containerisiert oder als Schüttgut. Dazu gehören auch

Transportverträge (Frachtverträge) verbinden Absender und Frachtführer. Der Absender liefert das Frachtgut dem Frachtführer und übermittelt die

Haftung und Risiken: Der Frachtführer haftet grundsätzlich für Verlust oder Beschädigung des Frachtguts nach den einschlägigen

In der Praxis umfasst Frachtgut auch Inventar, Verfolgung, Kennzeichnung, Verpackung und die Einhaltung sicherheits- und zollrechtlicher

Gefahrgut,
das
speziellen
Regelungen
unterliegt.
Transportwege
können
heute
über
Land,
See,
Luft
oder
multimodal
erfolgen.
Der
Begriff
wird
oft
synonym
mit
Ladung
oder
Güter
verwendet,
wobei
der
Kontext
den
jeweiligen
Fachbegriff
bestimmt.
notwendigen
Unterlagen;
der
Frachtführer
verpflichtet
sich,
das
Gut
zum
vereinbarten
Bestimmungsort
zu
transportieren
und
dem
Empfänger
zu
übergeben.
Ein
Frachtbrief
oder
ein
anderes
Transportdokument
begleitet
die
Güter
und
dient
als
Nachweis
des
Vertragsverhältnisses
und
des
Eigentums
an
der
Fracht.
Rechtsvorschriften,
soweit
keine
Ausschlüsse
gelten
(zum
Beispiel
höhere
Gewalt,
Eigen-
oder
Eingesetztes
Verschulden
des
Absenders
oder
Dritte).
Internationale
oder
nationale
Regelwerke
legen
Haftungsgrenzen
und
Verfahren
fest
(zum
Beispiel
CMR
für
grenzüberschreitenden
Straßentransport;
Hamburg-
oder
Hague-Visby-Regeln
für
Seeweg).
Incoterms
beeinflussen
zudem
Risikoverteilung
im
Zusammenhang
mit
dem
Verkauf
von
Gütern.
Vorgaben.
Der
Begriff
bleibt
eine
standardisierte
Bezeichnung
im
deutschen
Transportvokabular
für
Güter
in
der
Beförderung.