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Formvorschrift

Formvorschrift bezeichnet in der Rechtswissenschaft eine gesetzliche Vorgabe, wonach bestimmte Rechtsgeschäfte oder Willenserklärungen in einer bestimmten Form abzuschließen oder zu erklären sind. Formvorschriften dienen der Beweissicherung, der Klarheit des Inhalts und dem Schutz der Beteiligten. Sie unterscheiden sich von der Formfreiheit, bei der Rechtsgeschäfte grundsätzlich auch in anderen Formen gültig sein können.

Formvorschriften gliedern sich in mehrere Typen. Schriftform verlangt, dass die Erklärung schriftlich niedergelegt und in der

Beispiele: Der Grundstückskauf bedarf in der Regel der notariellen Beurkundung. Gesellschaftsverträge einer GmbH oder Änderungen in

Wirkung bei Formverstoß: In der Regel führt der Formmangel dazu, dass das Rechtsgeschäft nichtig oder zumindest

Regel
eigenhändig
unterschrieben
wird.
Textform
erlaubt
eine
lesbare
Textfassung,
die
auch
elektronisch
übermittelt
werden
kann,
ohne
eigenhändige
Unterschrift.
Notarielle
Beurkundung
umfasst
die
Beteiligung
eines
Notars;
sie
ist
häufig
vorgeschrieben
für
besonders
bedeutsame
Geschäfte.
Öffentliche
Beglaubigung
bestätigt
die
Echtheit
einer
Unterschrift
oder
eines
Dokuments,
ohne
den
Inhalt
zu
prüfen.
der
Satzung
erfordern
häufig
die
notarielle
Beurkundung.
Ein
Testament
kann
als
eigenhändiges
Dokument
errichtet
oder
notariell
eröffnet
werden.
Bürgschaften
und
bestimmte
Grundpfandrechte
werden
oft
in
Schriftform
verlangt.
gegenüber
bestimmten
Rechtsfolgen
unwirksam
wird.
Ausnahmen
bestehen
je
nach
Rechtsgebiet;
manche
Formvorschriften
dienen
eher
der
Beweissicherung
als
der
Unwirksamkeit.