Formvorschrift
Formvorschrift bezeichnet in der Rechtswissenschaft eine gesetzliche Vorgabe, wonach bestimmte Rechtsgeschäfte oder Willenserklärungen in einer bestimmten Form abzuschließen oder zu erklären sind. Formvorschriften dienen der Beweissicherung, der Klarheit des Inhalts und dem Schutz der Beteiligten. Sie unterscheiden sich von der Formfreiheit, bei der Rechtsgeschäfte grundsätzlich auch in anderen Formen gültig sein können.
Formvorschriften gliedern sich in mehrere Typen. Schriftform verlangt, dass die Erklärung schriftlich niedergelegt und in der
Beispiele: Der Grundstückskauf bedarf in der Regel der notariellen Beurkundung. Gesellschaftsverträge einer GmbH oder Änderungen in
Wirkung bei Formverstoß: In der Regel führt der Formmangel dazu, dass das Rechtsgeschäft nichtig oder zumindest