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Forderungsausfallquote

Forderungsausfallquote ist ein Maß zur Bewertung des Risikos, dass Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ganz oder teilweise uneinbringlich bleiben. Sie gibt das Verhältnis der als ausgefallen oder uneinbringlich eingestuften Forderungen zum Gesamtbestand der Forderungen wieder und dient damit der Beurteilung des Kreditrisikos von Debitoren sowie der Bestimmung erforderlicher Wertberichtigungen.

Berechnung und Anwendungsmöglichkeiten

Die Forderungsausfallquote wird typischerweise berechnet als Ausgefallene Forderungen geteilt durch den Gesamtbestand der Forderungen, mal 100

Interpretation und Grenzen

Eine höhere Forderungsausfallquote deutet auf ein erhöhtes Ausfallrisiko und potenziell schlechtere Liquidität hin. Die Quote kann

Beispiel

Bei Forderungen von 2.000.000 Euro und ausgefallenen Forderungen von 60.000 Euro ergibt sich eine Forderungsausfallquote von

Prozent.
Die
zugrundeliegende
Basis
kann
je
nach
Fokus
variieren,
etwa
der
Forderungsbestand
zu
Beginn
oder
am
Bilanzstichtag,
oder
der
in
einer
Periode
realisierte
Kreditumsatz.
Sie
findet
Anwendung
im
Risikomanagement,
in
der
Liquiditätsplanung
und
bei
der
Festlegung
von
Rückstellungen
für
Forderungsausfälle.
In
der
Praxis
wird
sie
oft
im
Zusammenhang
mit
Wertberichtigungen
für
Forderungen
genutzt;
im
internationalen
Rechnungswesen
kann
auch
das
Modell
der
erwarteten
Kreditverluste
(IFRS
9)
eine
Rolle
spielen.
branchen-,
kunden-
oder
makroökonomisch
bedingt
stark
schwanken
und
erfasst
häufig
nur
vergangene
Verluste.
Sie
ersetzt
nicht
zwingend
eine
vorausschauende
Bewertung
der
Kreditrisiken;
gemäß
IFRS
9
wird
oft
zusätzlich
die
erwartete
Verlustquote
(ECL)
berücksichtigt,
um
zukünftige
Verluste
abzubilden.
3
Prozent.