Folgegeschäften
Folgegeschäfte bezeichnet im Wirtschafts- und Vertragsrecht Transaktionen, die in engem wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem vorausgegangenen Hauptgeschäft stehen. Ziel ist nicht ein eigenständiges neues Geschäft, sondern die Fortführung, Erweiterung oder Absicherung des ursprünglichen Vorhabens. Typische Formen sind Nachträge zu bestehenden Verträgen, Zusatz- oder Ersetzungsleistungen, Wartungs- und Serviceverträge sowie Kredit- oder Absicherungsvereinbarungen, die notwendig werden, um das Hauptgeschäft zu realisieren oder Risiken zu managen.
In der Praxis unterscheiden sich Folgegeschäfte von eigenständigen Neugeschäften dadurch, dass ihr Zweck und ihre Bedingungen
Beispiele aus der Praxis umfassen Nachträge zu Bau- oder Lieferverträgen, die zusätzliche Arbeiten oder Lieferungen abdecken;