Flurstücken
Flurstücken sind abgrenzbare Grundstücks- oder Teilbereiche im Liegenschaftskataster deutschersprachiger Länder, die als rechtlich relevante Einheiten von Grund und Boden dienen. Sie bilden die Grundbausteine des Grundstücksrechts und stehen in Verbindung mit dem Grundbuch. Ein Flurstück kann sowohl bebaute als auch unbebaute Flächen umfassen und wird durch offizielle Vermessungen eindeutig abgegrenzt.
Jedes Flurstück wird eindeutig identifiziert durch eine Kombination aus Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer. Die Zuordnung erfolgt
Die Erfassung und Verwaltung der Flurstücke dient der rechtssicheren Abwicklung von Grundstücksverkäufen, der Besteuerung (z. B.
Der Begriff Flurstück ist vor allem in Deutschland und Österreich gebräuchlich und bezeichnet eine unmittelbar nutzbare