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Flurstücke

Flurstück (Plural Flurstücke) bezeichnet in Deutschland und im österreichischen Liegenschafts- bzw. Katasterwesen die kleinste rechtlich verbindliche Einheit des Liegenschaftskatasters. Ein Flurstück ist ein abgegrenzter Bereich einer Gemarkung, der durch festgelegte Grenzlinien definiert ist und in der Flurkarte bzw. im Liegenschaftskataster verzeichnet wird. Die Flurstücke dienen der eindeutigen Identifikation von Grundstücken und bilden die Grundlage für Eigentums-, Nutzungs- und Belastungsrechte sowie für Grundstückstransaktionen.

Jedes Flurstück erhält eine eindeutige Kennung, meist als Flurnummer der Flur und eine Flurstücksnummer innerhalb dieser

Flurstücke stehen in enger Verbindung zum Grundbuch. Eigentumsverhältnisse, Lasten wie Wegerechte, Nießbrauch oder Dienstbarkeiten sowie Vormerkungen

Verwaltung und Modernisierung erfolgen überwiegend durch Vermessungs- oder Katasterbehörden auf Landesebene. In Deutschland erfolgt die Verknüpfung

Flur.
Größe,
Form
und
Lage
ergeben
sich
aus
Vermessung
und
Flurkarte,
heute
oft
in
digitalen
Formaten
wie
dem
Liegenschaftskataster
(ALKIS
in
Deutschland).
Die
Grenzen
eines
Flurstücks
können
durch
Vermessungsunterlagen,
Katasterdaten
und
ggf.
historische
Grenzfestlegungen
bestimmt
sein.
werden
dort
eingetragen.
Die
Flurstücksgrenzen
dienen
zudem
als
Grundlage
für
Bodenrichtwerte,
Bauleitplanung,
Infrastrukturmaßnahmen
und
die
Bewertung
von
Grundstücken.
Veränderungen
wie
Teilungen,
Zusammenlegungen
oder
Grenzberichtigungen
erfolgen
durch
amtliche
Vermessung
und
Änderungen
im
Liegenschaftskataster.
von
Flurstücks-
und
Grundbuchdaten
zunehmend
digital,
etwa
über
das
zentrale
Informationssystem
ALKIS,
das
Geometrie,
Flurstückskennungen,
Eigentümerdaten
und
Rechtsverhältnisse
verbindet.