Flurstücke
Flurstück (Plural Flurstücke) bezeichnet in Deutschland und im österreichischen Liegenschafts- bzw. Katasterwesen die kleinste rechtlich verbindliche Einheit des Liegenschaftskatasters. Ein Flurstück ist ein abgegrenzter Bereich einer Gemarkung, der durch festgelegte Grenzlinien definiert ist und in der Flurkarte bzw. im Liegenschaftskataster verzeichnet wird. Die Flurstücke dienen der eindeutigen Identifikation von Grundstücken und bilden die Grundlage für Eigentums-, Nutzungs- und Belastungsrechte sowie für Grundstückstransaktionen.
Jedes Flurstück erhält eine eindeutige Kennung, meist als Flurnummer der Flur und eine Flurstücksnummer innerhalb dieser
Flurstücke stehen in enger Verbindung zum Grundbuch. Eigentumsverhältnisse, Lasten wie Wegerechte, Nießbrauch oder Dienstbarkeiten sowie Vormerkungen
Verwaltung und Modernisierung erfolgen überwiegend durch Vermessungs- oder Katasterbehörden auf Landesebene. In Deutschland erfolgt die Verknüpfung