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Flächenwidmungsplan

Der Flächenwidmungsplan ist das offizielle Planwerk einer Gemeinde zur Festlegung der Nutzungsarten des Grundstücks innerhalb des Gemeindegebiets. Er bildet die Grundlage für die Zuweisung von Flächen zu Bau-, Grün-, Landwirtschafts- und Verkehrsflächen und beeinflusst, welche Nutzungen grundsätzlich auf einem Grundstück zulässig sind.

In der Regel werden Flächen in Widmungen unterteilt, zum Beispiel Bauland, Bauland-Wohngebiet, Bauland-Gewerbe, Landwirtschaft, Grünland, Verkehrsinfrastruktur

Rechtliche Grundlage und Bindung: In Österreich ist der Flächenwidmungsplan Teil der kommunalen Bau- und Raumordnung und

Verfahren: Die Aufstellung erfolgt durch die Gemeinde. Es folgt eine Beteiligung der Öffentlichkeit, eine Beschlussfassung durch

Beziehung zu anderen Plänen: Der Flächenwidmungsplan steht im Zusammenhang mit regionalen Raumordnungsplänen und dient als Rahmen

und
Erholungsflächen.
Jede
Widmung
legt
die
grundsätzlich
zulässigen
Nutzungen
fest
und
bildet
damit
den
rechtlichen
Rahmen
für
Bau-
und
Nutzungsentscheidungen.
wird
durch
die
Gemeinde
beschlossen
und
von
der
Landesregierung
geprüft
bzw.
genehmigt.
Nach
der
Genehmigung
ist
der
Plan
rechtsverbindlich
und
maßgeblich
für
Baugesuche,
Bodenrechte
und
zukünftige
Nutzungen
einzelner
Grundstücke.
den
Gemeinderat,
eine
Prüfung
durch
die
zuständige
Landesbehörde
sowie
Veröffentlichung.
Änderungen
am
Flächenwidmungsplan
durchlaufen
ähnliche
Verfahren
und
bedürfen
erneut
der
Genehmigung.
für
weitere
Planungen,
wie
Bebauungspläne
oder
Bauordnungen
der
Gemeinde.
Änderungen
erfolgen,
um
dem
aktuellen
Bedarf
an
Standortnutzungen
und
räumlicher
Entwicklung
gerecht
zu
werden.