Fixgeschäfts
Fixgeschäft (Plural: Fixgeschäfte; Genitiv: des Fixgeschäfts) bezeichnet eine vertragliche Vereinbarung, bei der der Leistungszeitpunkt festgelegt und für den Vertragszweck wesentlich ist. Der wichtigste Charakterzug eines Fixgeschäfts besteht darin, dass die rechtzeitige Erfüllung der Leistung zentral ist; eine verspätete Erfüllung spürbar den Vertragszweck beeinträchtigt.
Wichtige Rechtsfolge ist, dass der Schuldner bereits mit Ablauf des festgesetzten Termins in Verzug geraten kann,
Es unterscheidet sich damit vom so genannten Verzugsgeschäft, bei dem der Verzug erst nach einer Mahnung oder
In der Praxis kommt Fixgeschäftsdenken vor allem dort vor, wo Zeitpunkte eine entscheidende Rolle spielen. Der