Firmensitzen
Firmensitzen, im rechtlichen Kontext häufig als Sitz der Gesellschaft bezeichnet, ist der Ort, an dem eine juristische Person rechtlich ihren Hauptsitz hat. In Deutschland, Österreich und der Schweiz wird der Sitz im Handelsregister bzw. Firmenbuch eingetragen. Der Sitz bildet das rechtliche Domizil der Firma und bestimmt in vielen Fällen die Zuständigkeit der Gerichte sowie das anwendbare Recht.
Der Sitz unterscheidet sich vom Ort der Geschäftsleitung. Der Sitz ist der registrierte Rechtsort, während der
Verlegung des Firmensitz: Eine Verlegung des Firmensitz erfordert in der Regel einen Beschluss der Gesellschafter, notarielle
Praktische Bedeutung: Der Firmensitz bestimmt, welches Registergericht zuständig ist, welche Rechtsordnung primär anwendbar ist und unter