Evakuierbarkeit
Evakuierbarkeit bezeichnet die Fähigkeit, Menschen aus einem Gefahrenbereich oder einer Anlage sicher, zügig und geordnet zu evakuieren. Sie umfasst organisatorische Maßnahmen, räumliche Gegebenheiten sowie technische Einrichtungen, die eine schnelle Flucht oder Räumung ermöglichen, ohne Panik oder Stau zu verursachen.
In Gebäuden und Infrastrukturprojekten wird Evakuierbarkeit durch Flucht- und Rettungswege, ausreichende Breiten und Abmessungen, Notausgänge, Notbeleuchtung,
Planung und Bewertung der Evakuierbarkeit umfassen Risikobewertungen, Fluchtwegpläne, Evakuierungsübungen sowie simulationsbasierte Analysen von Personenströmen. Kennzahlen wie
Anwendungsbereiche reichen von Wohn- und Geschäftsgebäuden über Industrieanlagen, Großveranstaltungen bis hin zu Verkehrsinfrastruktur und öffentlichen Einrichtungen.
Der rechtliche Rahmen variiert je nach Land und Branche. In vielen Rechtsordnungen regeln Bauordnungen, Brandschutzvorschriften, Arbeitsstätten-