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Erstauflage

Erstauflage bezeichnet in der Buch- und Verlagswelt die ursprüngliche Ausgabe eines Werkes, die erstmals von einem Verlag der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Sie umfasst die erste Drucklegung und in der Regel das ursprüngliche Erscheinungsjahr. In bibliografischen Beschreibungen dient die Angabe der Erstauflage als Bezugspunkt für die Verfolgung der Verlags- und Druckgeschichte.

Unterscheidung: Nach der Erstauflage folgen weitere Druckauflagen, Neuauflagen oder Überarbeitungen. Diese können in Text, Illustrationen, Seitenlayout

Praktische Bedeutung: Für Sammler und Bibliotheken ist die Angabe der Erstauflage häufig relevant, da damit ein

Hinweis: Der Begriff hat in der Praxis unterschiedliche Anwendung. Zur sicheren Zuordnung empfiehlt sich die Prüfung

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oder
im
Umfang
variieren.
In
vielen
Fällen
wird
der
Begriff
„Erstauflage“
verwendet,
um
die
erste
Verfügbarkeit
des
Werks
zu
kennzeichnen,
während
spätere
Auflagen
eigenständige
Einträge
in
Katalogen
darstellen
können.
Die
genaue
Handhabung
kann
je
Verlag,
Bibliothekssystem
oder
Zitationsstil
leicht
variieren.
historischer
Erscheinungszustand
beschrieben
wird.
Besonderheiten
der
ersten
Drucklegung
–
wie
Fehl-
oder
Druckfehler,
unterschiedliche
Titelblätter,
Vorworte
oder
die
ursprüngliche
Bindung
–
können
den
Wert
beeinflussen.
Der
Zustand
der
Erstausgabe,
das
Vorhandensein
eines
Schutzumschlags
oder
weiterer
Beigaben
spielen
ebenfalls
eine
Rolle.
bibliografischer
Records,
Verlagshinweise
und,
falls
vorhanden,
der
bibliografischen
Standards,
die
Erstauflage,
Erstdruck
oder
erste
Edition
entsprechend
definieren.