Erstattungsgrenze
Erstattungsgrenze bezeichnet in der Regel die Höchstsumme, bis zu der Kosten von einem Kostenträger erstattet werden. Sie wird oft durch Gesetz, Tarifverträge oder vertragliche Vereinbarungen festgelegt und kann als fester Betrag, als Prozentsatz der Kosten oder als Obergrenze pro Zeitraum (zum Beispiel pro Jahr) definiert sein. Ziel ist es, einen Rahmen für die Kostenerstattung zu setzen und unvorhergesehene Kostenüberschreitungen zu begrenzen.
Im Gesundheitswesen finden sich Erstattungsgrenzen insbesondere in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Sie kann sich auf
Weitere Anwendungsfelder können Reisekosten, Förder- oder Zuschussprogramme sowie sonstige öffentliche oder private Leistungen umfassen, in denen
Praktisch bedeutet eine Erstattungsgrenze, dass Ansprüche auf Erstattung begrenzt sind und darüber hinaus verbleibende Kosten eigenständig