Erschließungsbereiche
Erschließungsbereiche sind in der deutschen Stadtplanung Gebiete, die in einem Bebauungsplan oder in der Flächennutzungsplanung als Bereiche festgelegt werden, in denen die öffentliche Infrastruktur zur Gewährleistung der baulichen Nutzung hergestellt oder bereitgestellt wird. Sie dienen dazu, Flächen für neue Bauvorhaben durch verkehrliche Anbindung sowie Versorgungs- und Entsorgungsleitungen nutzungsfähig zu machen.
In Erschließungsbereichen legt der Plan fest, welche Erschließungsmaßnahmen erforderlich sind, zum Beispiel Straßen, Gehwege, Straßenbeleuchtung, Entwässerung,
Der rechtliche Rahmen ergibt sich aus dem Baugesetzbuch (BauGB) sowie den jeweiligen kommunalen Bauleitplänen. In Erschließungsbereichen
Erschließungsbereiche ermöglichen eine geordnete städtebauliche Entwicklung, da Infrastruktur frühzeitig geplant und bereitgestellt wird, um spätere Nutzungen