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Ersatzbehandlungen

Ersatzbehandlungen bezeichnet medizinische Maßnahmen, die statt der Standard- oder evidenzbasierten Therapie eingesetzt werden. Sie sollen Funktionen erhalten, Symptome lindern oder das Leben verlängern, wenn die ursprüngliche Behandlung nicht durchführbar, nicht akzeptiert oder nicht verfügbar ist.

Der Begriff wird in verschiedenen Bereichen verwendet, zum Beispiel in der Onkologie, der Schmerz- und Palliativmedizin

Abgrenzung: Ersatzbehandlungen unterscheiden sich von ergänzenden oder komplementären Therapien, die zusätzlich zur Standardbehandlung erfolgen. Oft beruhen

Praktische und ethische Aspekte: Entscheidungen erfolgen im Dialog mit Patientinnen und Patienten, unter Berücksichtigung von Präferenzen,

Dokumentation: Klinische Dokumentation sollte Zielsetzung, Alternativen, erwartete Outcomes, Dauer der Maßnahme und Kriterien für Beendigung festhalten.

sowie
in
der
Zahnheilkunde.
Ersatzbehandlungen
können
symptomorientiert
sein,
konservativ-therapeutisch
eingesetzt
werden
oder
als
Brückenbehandlung
dienen,
bis
eine
geeignetere
Therapie
möglich
wird.
sie
auf
dem
besten
verfügbaren
Beweismittel,
können
jedoch
weniger
robust
belegt
sein.
Daher
ist
eine
sorgfältige
Nutzen-Risiko-Abwägung,
eine
informierte
Einwilligung
und
eine
regelmäßige
Reevaluation
notwendig.
Lebensqualität,
Kosten
und
Zugänglichkeit.
Rechtliche
Regelungen
sowie
Versicherungsdeckung
können
die
Verfügbarkeit
beeinflussen.
Ersatzbehandlungen
sollten
regelmäßig
überprüft
und
an
sich
ändernde
Umstände
angepasst
werden.