Erregereigenschaft
Die Erregereigenschaft bezeichnet die Fähigkeit eines Gewebes, durch äußere oder innere Reize eine Erregung auszulösen. Sie ist besonders kennzeichnend für erregbare Gewebe wie Nervenzellen und Muskelzellen. Ein Reiz kann elektrisch, chemisch oder mechanisch sein; zentral ist, dass der Reiz eine Veränderung des Ruhepotenzials der Membran bewirkt und damit eine Depolarisation einsetzt. Überschreitet der Reiz die Reizschwelle, wird ein Aktionspotential ausgelöst – das All-or-none-Gesetz gilt: Die Amplitude des Aktionspotentials ist unabhängig von der Reizstärke, solange sie die Schwelle erreicht. Nach dem Aktionspotential folgt eine Refraktärzeit, in der die Zelle vorübergehend nicht erneut erregbar ist. Die Erregereigenschaft hängt von Ionenkanälen, Transportsystemen und der geordneten Struktur der Membranen ab; typische relevante Ionen sind Natrium, Kalium und Kalzium. In Nervengewebe ermöglicht die Erregereigenschaft die Weiterleitung von Signalen via Aktionspotentialen entlang Axonen; in Muskelgewebe führt sie zur Kontraktion durch die Freisetzung von Kalzium und die Interaktion von Aktin und Myosin.
Nicht-erregbare Gewebe besitzen keine oder nur geringe Erregereigenschaft; sie reagieren auf Reize durch andere Mechanismen, z.