Erfüllungsgehilfen
Erfüllungsgehilfen sind Personen, die ein Schuldner zur Erfüllung einer vertraglichen Pflicht heranzieht, etwa Angestellte, Subunternehmer oder andere Hilfspersonen, die beim Ausführen der Leistung helfen. Die Handlungen des Erfüllungsgehilfen, die im Rahmen der vertraglichen Pflicht erfolgen, gelten als Handlungen des Schuldners.
Die rechtliche Grundlage liegt primär in § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Danach haftet der Schuldner für
Der Kreis der Erfüllungsgehilfen umfasst regelmäßig Arbeitnehmer, Beauftragte, freie Mitarbeiter oder andere Personen, die der Schuldner
In der Praxis bedeutet dies, dass ein Auftraggeber oder Verkäufer für Fehler oder Verzögerungen seines Teams