Entsorgungsdiensten
Entsorgungsdiensten bezeichnet im deutschsprachigen Raum Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die Aufgaben der Abfallwirtschaft übernehmen: Sammlung, Transport, Behandlung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen aus Haushalten, Gewerbe, Industrie sowie Bautätigkeiten. Sie arbeiten häufig im Auftrag von Kommunen oder privaten Auftraggebern und tragen zur Umsetzung gesetzlicher Vorgaben und der Kreislaufwirtschaft bei.
Zu den typischen Leistungen gehören die Abholung und Sammlung von Restabfällen, Bioabfällen, Wertstoffen sowie Sperrgut; die
Rechtlich unterliegen Entsorgungsdienste dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und europäischen Vorgaben wie der EU-Abfallrahmenrichtlinie. Öffentliche Abfallwirtschaftsbetriebe können als
Herausforderungen umfassen die Förderung der Ressourcennutzung, steigende Anforderungen an Umwelt- und Emissionsschutz sowie der Umgang mit
In vielen Regionen arbeiten Entsorgungsdienste eng mit Kommunen, Recyclingverbänden und Industrie zusammen, um Wertstoffe zu sammeln