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Entscheidungsträgerinnen

Entscheidungsträgerinnen bezeichnet eine Gruppe von Frauen, die in Organisationen oder Institutionen über Entscheidungsbefugnisse verfügen. Sie beeinflussen strategische Ausrichtungen, Ressourcenzuweisungen und politik- oder unternehmensrelevante Entscheidungen in Bereichen wie Wirtschaft, Verwaltung, Politik oder Non-Profit-Sektor.

Der Begriff wird im Unterschied zu Entscheidungsträgern allgemein männlicher oder gemischtgeschlechtlicher Zusammensetzung verwendet. Die Repräsentation von

Typische Positionen sind Vorstände, Geschäftsführerinnen, Ministerinnen, Parlamentarierinnen, Abteilungsleiterinnen, Leitungen von Behörden oder Spitzenfunktionen in Universitäten und

Historisch waren Frauen in Führungspositionen häufig ausgeschlossen oder eingeschränkt. Seit dem 20. Jahrhundert gibt es fortlaufende

Herausforderungen bleiben: geschlechtsspezifische Stereotype, insbesondere in bestimmten Branchen, erschweren Karrierewege; Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Lohn-

Maßnahmen zur Steigerung der Repräsentation umfassen gesetzliche oder freiwillige Quoten, Förderprogramme, Mentoring, bessere Vereinbarkeit von Familie

Die Einbeziehung von Entscheidungsträgerinnen wird oft mit breit gefächerten Perspektiven, ausgewogeneren Entscheidungen und einer höheren Legitimation

Entscheidungsträgerinnen
variiert
stark
je
nach
Land,
Sektor
und
Ebene;
in
vielen
Bereichen
bleibt
der
Anteil
von
Frauen
unter
dem
Anteil
der
Männer.
großen
Forschungseinrichtungen.
Bemühungen
um
Chancengleichheit,
etwa
durch
Quoten,
Zielvorgaben,
transparente
Rekrutierung,
Mentoring-Programme
und
familienfreundliche
Arbeitsbedingungen.
oder
Besoldungsunterschiede
sowie
in
Netzwerken
begründete
Barrieren.
Die
Folge
ist
eine
Unterrepräsentation
von
Entscheidungsträgerinnen
vor
allem
in
oberen
Führungsebenen.
und
Beruf
sowie
transparente
Nachfolge-
und
Besetzungsverfahren.
politischer
oder
wirtschaftlicher
Entscheidungen
assoziiert.
Gleichzeitig
bleibt
es
ein
politischer
und
gesellschaftlicher
Prozess,
der
sich
je
nach
Kultur
und
Rechtsordnung
unterscheidet.