Entbinderung
Entbinderung ist ein selten verwendeter deutscher Begriff, der den Akt der Freistellung oder Entbindung von einer Bindung beschreibt. In rechtlichen, administrativen oder kirchlichen Texten bezeichnet Entbinderung den Vorgang, jemanden von einer Verpflichtung, einer Funktion oder einer Haftung zu befreien. Das Wort leitet sich vom Präfix ent- (weg, freimachen) und von der Bindung ab und ähnelt damit dem Begriff Entbindung, konzentriert sich jedoch stärker auf die Befreiung von Pflichten statt auf eine medizinische Geburt.
Gebrauchsbereiche: In historischen oder formalen Rechtsdokumenten kann Entbinderung verwendet werden, um die Enthebung aus einem Amt
Beispiele: Nach einer Prüfung der Vorgänge wurde die Entbinderung des Amtsträgers von seinen Dienstpflichten beschlossen. Der
Siehe auch: Enthebung, Freistellung, Befreiung, Entbindung.
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