Energieabnahme
Energieabnahme bezeichnet in der Praxis den formalen Prozess der Prüfung und Abnahme der energietechnischen Leistungsfähigkeit einer Anlage, eines Gebäudes oder einer Systemkomponente. Ziel ist es zu bestätigen, dass die in Planung oder Vertrag festgelegten energetischen Anforderungen erfüllt sind und dass der Betreiber die vorgesehenen Energieverbräuche oder -erträge realisieren kann. Der Begriff wird in verschiedenen Kontexten verwendet, etwa bei Neubauten, Modernisierungen, Heizungs- und Lüftungsanlagen, erneuerbaren Energiesystemen (Photovoltaik, Solarthermie, Blockheizkraftwerke) sowie bei industriellen Produktionsanlagen.
Der Ablauf umfasst typischerweise die Festlegung von Energiekennzahlen (z. B. Jahres-Primärenergiebedarf, Nutzwärme, COP-Werte, Stromertrag), die Installation
Die Energieabnahme ist oft Bestandteil vertraglich geregelter Bau- oder Lieferprojekte und kann Folgen für Gewährleistung, Betriebskosten,