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Endlagerung

Endlagerung bezeichnet die endgültige, dauerhaft isolierte Lagerung radioaktiver Abfälle außerhalb der Biosphäre. Ziel ist es, Freisetzungen von Radioaktivität in Umwelt und Bevölkerung über lange Zeiträume zu verhindern. Sie richtet sich vor allem an hochradioaktive Abfälle (z. B. abgereichertes oder wiederaufbereitetes Spaltmaterial) sowie langlebige mittel- bis hochaktive Abfälle. Niedrig- und mittelaktive Abfälle können in nahe Oberflächenlagern endgelagert werden, je nach deren Gefährdungspotenzial und Rechtslage.

Grundprinzip der Endlagerung ist der Mehrschichtenschutz, oft als Barriereprinzip bezeichnet. Dazu gehören die Abfallform, eine oder

Der Prozess der Endlagerung umfasst typischerweise Phasen wie Standortsuche und -charakterisierung, Genehmigungen und Bau, Betrieb sowie

mehrere
Behälter,
eine
umgebende
Puffer-
oder
Barriere
(z.
B.
Bentonit),
das
Wirtsgestein
sowie
eine
darüberliegende
Deckschicht.
In
der
Sicherheitsbewertung
wird
die
Langzeitstabilität
der
Anlage,
der
Schutz
der
Bevölkerung
und
die
Minimierung
von
Umweltrisiken
beurteilt.
Internationale
Standards
folgen
dabei
den
Empfehlungen
der
IAEA
und
anderer
Fachgremien.
Nachsorge
und
Langzeitüberwachung.
Oft
sind
öffentliche
Beteiligung,
Transparenz
und
unabhängige
Sicherheitsbewertungen
zentral.
In
vielen
Ländern
existieren
bereits
geologische
Tiefenlager
(z.
B.
in
Finnland
und
Schweden)
oder
befinden
sich
in
fortgeschrittenen
Planungsstadien;
andere
Nationen
arbeiten
an
der
Auswahl
geeigneter
Standorte
oder
erzwingen
Rechts-
und
Sicherheitsrahmenbedingungen.
Deutschland
und
einige
weitere
Länder
verfolgen
derzeit
rechtlich
verankerte
Verfahren
zur
Standortsuche
und
späteren
Endlagerung
von
hochradioaktiven
Abfällen.