Elementarschäden
Elementarschäden bezeichnet in der Versicherungs- und Bauwelt Schäden an Gebäuden oder deren Inhalten, die durch natürliche Ereignisse außerhalb menschlicher Einwirkung verursacht werden. Dabei handelt es sich um Schäden, die durch äußere Naturkräfte entstehen und daher als „elementar“ gelten.
Typische Gefahrenkategorien umfassen Wasser (Überschwemmung, Rückstau, eindringendes Regenwasser), Sturm und Hagel sowie Erdbewegungen wie Erdrutsche, Landschollen
In der Praxis können Elementarschäden als Ergänzung zur Gebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden oder als eigenständige
Gedeckte Schäden betreffen typischerweise das Bauwerk selbst, versicherte Gegenstände im Gebäude sowie Folgeschäden wie beschädigte Haustechnik
Ausschlüsse betreffen oft Abnutzung, Mängel infolge mangelhafter Wartung oder Schäden, die durch Ereignisse verursacht werden, die
Bei einem Schaden gilt in der Regel: zeitnahe Meldung an die Versicherung, detaillierte Schaden- und Belegdokumentation,
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