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Elementarschäden

Elementarschäden bezeichnet in der Versicherungs- und Bauwelt Schäden an Gebäuden oder deren Inhalten, die durch natürliche Ereignisse außerhalb menschlicher Einwirkung verursacht werden. Dabei handelt es sich um Schäden, die durch äußere Naturkräfte entstehen und daher als „elementar“ gelten.

Typische Gefahrenkategorien umfassen Wasser (Überschwemmung, Rückstau, eindringendes Regenwasser), Sturm und Hagel sowie Erdbewegungen wie Erdrutsche, Landschollen

In der Praxis können Elementarschäden als Ergänzung zur Gebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden oder als eigenständige

Gedeckte Schäden betreffen typischerweise das Bauwerk selbst, versicherte Gegenstände im Gebäude sowie Folgeschäden wie beschädigte Haustechnik

Ausschlüsse betreffen oft Abnutzung, Mängel infolge mangelhafter Wartung oder Schäden, die durch Ereignisse verursacht werden, die

Bei einem Schaden gilt in der Regel: zeitnahe Meldung an die Versicherung, detaillierte Schaden- und Belegdokumentation,

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oder
Schneedruck
und
Lawinen.
In
einigen
Angeboten
können
auch
Erdbeben
oder
vulkanische
Ereignisse
berücksichtigt
werden.
Welche
Gefahren
konkret
versichert
sind,
hängt
vom
jeweiligen
Vertrag
ab
und
wird
oft
separat
geregelt.
Elementarschädenversicherung.
Ziel
ist
der
Schutz
vor
finanziellen
Folgen,
die
durch
Naturereignisse
am
Gebäude,
an
Bauteilen
oder
an
versicherten
Inhalten
entstehen.
oder
Nutzungsausfälle.
Je
nach
Vertrag
können
auch
Kosten
für
Aufräum-
und
Wiederherstellungsarbeiten
abgedeckt
sein.
in
der
Grunddeckung
ausgeschlossen
sind.
Erdbeben
wird
in
vielen
Policen
separat
angeboten
oder
ist
allgemein
ausgeschlossen,
sofern
keine
entsprechende
Zusatzversicherung
besteht.
ggf.
Begutachtung
durch
einen
Sachverständigen
und
Beachtung
der
vertraglich
festgelegten
Fristen.