Eintrittsalter
Eintrittsalter bezeichnet das Alter, ab dem eine Person bestimmte Rechte erlangen, Pflichten übernehmen oder eine Aktivität beginnen darf. Der Begriff wird kontextabhängig verwendet und ist kein einheitlicher Standard, der in allen Rechtsordnungen gleich gilt.
Typische Anwendungsgebiete sind Bildung und Berufsausbildung, der Zugang zu Vereinen oder kulturellen Einrichtungen sowie die rechtsverbindliche
Auch in Vereinen, Sport- oder Jugendorganisationen wird ein Eintrittsalter genutzt, um den Zugang zu bestimmten Gruppen,
Historisch und praktisch gesehen spiegelt das Eintrittsalter die sozialen und rechtlichen Normen eines Landes wider. Es