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EinnahmenÜberschussRechnung

Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist ein vereinfachtens Verfahren zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns von Einzelunternehmen, Freiberuflern und kleinen Gewerbetreibenden in Deutschland. Sie basiert auf dem Zufluss- und Abflussprinzip und verzichtet auf eine Bilanzierung nach dem Handelsgesetzbuch (HGB). Damit ist sie eine Alternative zur doppelten Buchführung.

Anwendung und Rechtsgrund: Die EÜR wird typischerweise von Steuerpflichtigen genutzt, die nicht bilanzierungspflichtig sind oder eine

Funktionsweise: In der EÜR werden alle betrieblichen Einnahmen und Ausgaben des Kalenderjahres gegenübergestellt. Einnahmen sind Bargeldeingänge

Ergebnis und Meldung: Der Gewinn oder Verlust ergibt sich aus den Einnahmen minus den Ausgaben inklusive AfA.

Vorteile und Grenzen: Vorteile sind einfache Handhabung und geringerer Aufwand. Nachteile sind geringere Detailtiefe und weniger

einfache
Gewinnermittlung
bevorzugen.
Größere
Unternehmen,
Kapitalgesellschaften
oder
Kaufleute,
die
zur
Bilanzierung
verpflichtet
sind,
verwenden
in
der
Regel
keine
EÜR,
sondern
eine
Bilanz.
aus
dem
Geschäft;
Ausgaben
sind
Barabflüsse,
die
betrieblich
veranlasst
sind.
Private
Ausgaben
bleiben
außer
Acht.
Betriebsausgaben,
wie
Miete,
Material,
Reisekosten
oder
Werbung,
mindern
den
Gewinn.
Für
abnutzbare
Anlagegüter
gelten
Abschreibungen
(AfA)
über
die
Nutzungsdauer.
Verluste
können
unter
bestimmten
Bedingungen
mit
Gewinnen
aus
anderen
Jahren
verrechnet
werden.
Die
EÜR
wird
in
der
Regel
als
Anlage
EÜR
zur
Einkommensteuererklärung
eingereicht.
Belege
und
Buchungsnachweise
sollten
nach
den
Aufbewahrungspflichten,
häufig
etwa
10
Jahre,
aufbewahrt
werden.
Software
oder
Elster-Tools
unterstützen
die
Erstellung
der
EÜR.
Transparenz
bei
komplexen
Geschäftsvorfällen;
sie
eignet
sich
daher
vor
allem
für
überschaubare
Betriebe.