Einigungsstelle
Eineinigungsstelle ist ein neutrales Gremium im deutschen Arbeits- und Tarifrecht, das bei festgefahrenen Tarifverhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen eingesetzt wird. Sie dient dem Ziel, durch Vermittlung eine einvernehmliche Lösung zu erreichen, insbesondere zu Fragen wie Löhnen, Arbeitszeit, Urlaub bzw. anderen Arbeitsbedingungen, die im geltenden Tarifvertrag oder in Betriebsvereinbarungen geregelt sind.
Aufbau und Zuständigkeit: Typischerweise besteht eine Einigungsstelle aus gleich vielen Mitgliedern der Arbeitgeberseite und der Arbeitnehmerseite
Aufgabe und Verfahren: Die Einigungsstelle versucht, durch sachliche Beratung und Vermittlung zu einer Einigung zu gelangen.
Relation zu anderen Rechtsmitteln: Die Einigungsstelle ist ein Zwischenstufe im Konfliktlösungsprozess. Wird der Einigungsversuch scheitert, kann
Relevanz: Einigungsstellen spielen insbesondere in Branchen mit stark ausgeprägtem Tarifwesen eine Rolle, um Arbeitskämpfe abzuwenden und