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Eigentumstitel

Eigentumstitel bezeichnet im Zivilrecht einen Rechtsanspruch oder Beleg, der das Eigentum an einer Sache ausweist oder begründet. Er bildet die rechtliche Grundlage dafür, über das Eigentum verfügen zu können und andere von der Eigentumsberechtigung auszuschließen. Je nach Rechtsordnung kann der Eigentumstitel ein formelles Dokument sein oder eine durch Eintragung in öffentlicher Register geschaffene Rechtsposition darstellen.

Bei Immobilien ist der Eigentumstitel eng mit dem Grundbuch verknüpft. Eigentum entsteht in der Regel durch

Bei beweglichen Sachen ist der Eigentumstitel häufig das Rechtsinstrument, das den Eigentümerstatus gegenüber dem Besitzer kennzeichnet.

Wichtige Unterscheidung: Eigentum ist das umfassende Rechts- und Verfügungsrecht am Gegenstand; Besitz ist die tatsächliche Herrschaft

eine
Übereignung,
die
Auflassung,
sowie
die
rechtliche
Wirksamkeit
erst
durch
die
Eintragung
im
Grundbuch.
Der
Eintrag
allein
schafft
den
rechtlichen
Eigentumstitel
gegenüber
Dritten;
das
Übereignungsversprechen
allein
begründet
noch
kein
Eigentum.
In
der
Praxis
entsteht
Eigentum
oft
durch
Vertrag
und
Übereignung
bzw.
Übergabe;
der
Besitz
allein
verleiht
nicht
das
Eigentum.
oder
Nutzung.
Man
kann
im
Besitz
des
Gegenstands
sein,
ohne
Eigentümer
zu
sein,
und
Eigentümer
kann
den
Gegenstand
vorübergehend
durch
Veräußerung
oder
Leihe
überlassen.