Eigentumstitel
Eigentumstitel bezeichnet im Zivilrecht einen Rechtsanspruch oder Beleg, der das Eigentum an einer Sache ausweist oder begründet. Er bildet die rechtliche Grundlage dafür, über das Eigentum verfügen zu können und andere von der Eigentumsberechtigung auszuschließen. Je nach Rechtsordnung kann der Eigentumstitel ein formelles Dokument sein oder eine durch Eintragung in öffentlicher Register geschaffene Rechtsposition darstellen.
Bei Immobilien ist der Eigentumstitel eng mit dem Grundbuch verknüpft. Eigentum entsteht in der Regel durch
Bei beweglichen Sachen ist der Eigentumstitel häufig das Rechtsinstrument, das den Eigentümerstatus gegenüber dem Besitzer kennzeichnet.
Wichtige Unterscheidung: Eigentum ist das umfassende Rechts- und Verfügungsrecht am Gegenstand; Besitz ist die tatsächliche Herrschaft