EUBeihilfenrechts
Das EU-Beihilfenrecht regelt staatliche Hilfen in der Europäischen Union, die von Mitgliedstaaten oder öffentlichen Einrichtungen gewährt werden und selektiv bestimmten Unternehmen oder Gruppen zugutekommen. Ziel ist es, wettbewerbsverzerrende Effekte zu verhindern und den Binnenmarkt zu schützen. Nicht alle Beihilfen sind verboten; viele Maßnahmen können genehmigt werden, wenn sie mit den Zielen der EU vereinbar sind.
Rechtliche Grundlagen bilden vor allem die Artikel 107 bis 109 AEUV. Nach Art. 107 Abs. 1 AEUV
Durchsetzung und Praxis: Die Kommission überwacht Beihilfen und kann unzulässige Beihilfen zur Rückforderung verpflichten. Nationale Behörden