Drittstaat
Drittstaat ist eine Bezeichnung, die vor allem im EU-Recht verwendet wird, um einen Staat zu kennzeichnen, der außerhalb der Europäischen Union liegt. In vielen Kontexten wird der Begriff auch weiter gefasst, sodass auch Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder des Schengen-Raums gemeint sein können, je nach rechtlichem Bereich. Das Gegenstück dazu sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
In der Praxis dient der Begriff dazu, zwischen Rechtsfolgen für EU-/EEA-/Schengen-Staaten und solchen außerhalb dieser Gebiete
Auch im Datenschutzrecht der EU spielt der Begriff eine zentrale Rolle: Bei der Übermittlung personenbezogener Daten
Drittstaatsbeziehungen beeinflussen zudem die Visapolitik und den Freizügigkeitsstatus im Verhältnis zu Dritten Ländern. Je nach Rechtsordnung